KI-Kompetenz nach EU AI Act: die Schulung für den Arbeitsalltag · hilfmirmal.de-Kurs zum Selbstlernen
Glossar KI-Kompetenz mit 41 Begriffen
Alle Begriffe aus dem Kurs KI-Kompetenz nach EU AI Act: die Schulung für den Arbeitsalltag, kurz erklärt, von Anbieter bis Zweckwechsel. Bei jedem Begriff steht das Modul, an dem er vorkommt. Frei und ohne Anmeldung.
A
- Anbieter
Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt (Artikel 3 Nr. 3).
Im Kurs: Modul 2
- Auffrischung
Regelmäßige Wiederholung oder Ergänzung der Schulung, etwa jährlich oder bei neuen Werkzeugen und Regeln.
Im Kurs: Modul 6
- Auftragsverarbeitung
Ein Dienstleister verarbeitet Daten im Auftrag des Betriebs, geregelt in einem Vertrag nach Artikel 28 DSGVO.
Im Kurs: Modul 4
- Automation Bias
Neigung, automatischen Systemen zu sehr zu vertrauen und ihre Fehler zu übersehen, besonders unter Zeitdruck oder wenn sie meistens recht hatten.
Im Kurs: Modul 5
B
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Gesundheit, Religion, politische Meinung, Gewerkschaft, Sexualleben, biometrische und genetische Daten. Strengere Regeln nach Artikel 9 DSGVO.
Im Kurs: Modul 4
- Betreiber
Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt (Artikel 3 Nr. 4). Die meisten Betriebe sind Betreiber.
Im Kurs: Modul 2
- Bundesnetzagentur
Zuständige Aufsichtsbehörde für den AI Act in Deutschland, für den Finanzsektor die BaFin.
Im Kurs: Modul 2
D
- Datenampel
Faustregel für Prompts: Grün darf in jedes freigegebene Werkzeug, Gelb nur mit Firmenvertrag und so wenig wie nötig, Rot bleibt draußen.
Im Kurs: Modul 4
- Datenpanne
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Der Betrieb meldet sie meist binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde (Artikel 33 DSGVO).
Im Kurs: Modul 6
- Deepfake
Mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken. Kennzeichnungspflichtig.
Im Kurs: Modul 3
- Digital Omnibus
Änderungspaket der EU von 2026. Für den AI Act: Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026. Schwächt Artikel 4 ab und verschiebt Hochrisiko-Fristen.
Im Kurs: Modul 2
E
- Emotionserkennung
KI, die aus Gesicht, Stimme oder Verhalten auf Gefühle schließt. Am Arbeitsplatz und in der Bildung verboten, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.
Im Kurs: Modul 3
- EU AI Act
Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, deutsch KI-Verordnung. Gilt unmittelbar in allen EU-Staaten, gestaffelt seit 2025.
Im Kurs: Modul 2
G
H
- Halluzination
Ausgabe, die überzeugend klingt, aber erfunden oder falsch ist, etwa eine nicht existierende Quelle.
Im Kurs: Modul 1
- Hochrisiko-KI-System
KI in Bereichen, in denen sie über Gesundheit, Sicherheit oder Chancen von Menschen mitentscheidet, etwa Personal, Bildung, Kredit (Anhang III). Volle Pflichten ab 02.12.2027.
Im Kurs: Modul 3
K
- KI-Kompetenz (Artikel 4)
Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, um KI sachkundig einzusetzen und Chancen und Risiken zu kennen. Anbieter und Betreiber unterstützen ihre Entwicklung bei ihrem Personal, seit 02.02.2025.
Im Kurs: Modul 2
- KI-MIG
KI-Marktüberwachungsgesetz, das deutsche Durchführungsgesetz zum AI Act, in Kraft seit 29.07.2026.
Im Kurs: Modul 2
- KI-Richtlinie
Interne Regeln eines Betriebs zur KI-Nutzung: freigegebene Werkzeuge, Zwecke, Daten, Prüfung, Kennzeichnung, Ansprechperson, Meldeweg.
Im Kurs: Modul 6
- KI-System
Maschinengestütztes System, das mit einem gewissen Grad an Autonomie aus Eingaben ableitet, welche Ausgaben es erzeugt: Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen (Artikel 3 Nr. 1 AI Act).
Im Kurs: Modul 1
- KI-Vorfall
Ein Fehler, eine Panne oder ein Verdacht im Umgang mit KI, etwa falsche Daten im Prompt oder ein falsches Ergebnis an Kundschaft.
Im Kurs: Modul 6
M
- Mensch in der Schleife
Ein Mensch prüft und bestätigt KI-Ergebnisse, bevor sie nach außen wirken oder über Menschen entscheiden.
Im Kurs: Modul 5
- Menschliche Aufsicht
Menschen mit Kompetenz und Befugnis überwachen eine KI, verstehen ihre Ergebnisse und können eingreifen oder sie stoppen (Artikel 14 und 26).
Im Kurs: Modul 3
- Mitbestimmung
Recht des Betriebsrats, bei bestimmten Entscheidungen mitzuentscheiden, etwa bei Technik, die Verhalten oder Leistung überwachen kann (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
Im Kurs: Modul 6
N
- Nachweis der KI-Kompetenz
Dokumentation, wer wann an welcher Maßnahme teilgenommen hat, mit Inhalt und Umfang. Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
Im Kurs: Modul 6
P
- Personenbezogene Daten
Alle Angaben, die sich einer Person zuordnen lassen, etwa Name, Mailadresse, Kundennummer oder IP-Adresse (Artikel 4 Nr. 1 DSGVO).
Im Kurs: Modul 4
- Phishing
Betrugsversuch per Mail, Nachricht oder Anruf, um an Zugangsdaten, Geld oder Informationen zu kommen. Mit KI oft fehlerfrei formuliert.
Im Kurs: Modul 5
- Prompt
Die Eingabe an ein KI-Werkzeug: Frage, Auftrag, Beispiel oder Text, mit dem es arbeiten soll.
Im Kurs: Modul 1
- Prompt-Injection
Versteckte Anweisung in einem Text, Dokument oder einer Webseite, die ein KI-Werkzeug beim Verarbeiten ausführt, statt sie als Daten zu behandeln.
Im Kurs: Modul 5
- Prüfschema
Vier Fragen vor jedem Versand eines KI-Ergebnisses: Stimmt es? Fehlt etwas? Passt es? Darf es raus?
Im Kurs: Modul 5
- Pseudonymisierung
Namen und Kennungen werden ersetzt, die Zuordnung bleibt aber möglich. Die Daten sind weiter personenbezogen.
Im Kurs: Modul 4
R
- Risikobasierter Ansatz
Je größer das Risiko eines KI-Einsatzes für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, desto strenger die Regeln.
Im Kurs: Modul 2
S
- Schatten-KI
Nutzung privater oder nicht freigegebener KI-Werkzeuge für Firmendaten, ohne Wissen und Regeln des Betriebs.
Im Kurs: Modul 4
- Sprachmodell (LLM)
KI, die aus großen Textmengen gelernt hat, wahrscheinliche Fortsetzungen eines Textes vorherzusagen. Grundlage von Chatbots wie ChatGPT, Copilot oder Gemini.
Im Kurs: Modul 1
T
V
- Verbotene Praktiken (Artikel 5)
KI-Einsätze, die in der EU seit 02.02.2025 verboten sind, etwa Manipulation, Social Scoring und Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zwei weitere Verbote ab 02.12.2026.
Im Kurs: Modul 3
- Verzerrung (Bias)
Systematische Schieflage in Ergebnissen, meist weil die Trainingsdaten einseitig waren.
Im Kurs: Modul 1
Z
- Zweckwechsel
Ein Werkzeug wird für einen anderen Zweck genutzt als vorgesehen. Wird der Zweck hochriskant, ändern sich die Pflichten, bis hin zur Rolle als Anbieter.
Im Kurs: Modul 3
Menschen nach ihrem Verhalten oder ihren Eigenschaften bewerten und sie dafür in anderen Zusammenhängen benachteiligen. Verboten.
Im Kurs: Modul 3